Sozialarbeit in schulischer Verantwortung

Sozialarbeit in schulischer Verantwortung

 

 

 

Vincent Struckmeier

e-mail: vincent.struckmeier@igsschaumburg.de

Telefon: 05721-9728-15


Konzeption

Sozialarbeit in schulischer Verantwortung in der IGS Schaumburg

 

1. Leitbild

2. Rechtliche Grundlagen

3. Grundsätze

4. Ziele schulischer Sozialarbeit

5. Zielgruppen

6. Angebote/Handlungsfelder

7. Qualitätssicherung

1. Leitbild

Schulische Sozialarbeit ist eine präventive Form der Jugendhilfe zur Förderung, Beratung und Unterstützung von Schüler*innen der IGS Schaumburg. Schulische Sozialarbeit begibt sich in das Lebensfeld der jungen Menschen, hier an einen speziellen, für Kinder und Jugendlichen wichtigen Ort, die Schule. Gerade für Kinder einer Ganztagsschule ist Schule nicht nur Lernort, sondern vor allem auch Lebensort. Sie verbringen einen großen Teil ihrer Zeit hier, außerdem werden wesentliche Entscheidungen über ihre Zukunftschancen hier getroffen, hier müssen von ihnen Konflikte ausgehalten und gelöst werden. Schulische Sozialarbeit will soziale Benachteiligungen ausgleichen und individuelle Beeinträchtigungen überwinden helfen. Schulische Sozialarbeit ist kein Ersatz für Unterricht und keine beliebige Vertretung für Unterrichtsausfall. Schulische Sozialarbeit entlässt Schule nicht aus ihrer erzieherischen Verantwortung, ist aber in der Lage jugendhilfespezifische Problemkonstellationen zu erkennen, Konflikte präventiv zu lösen, Verhaltensauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und bei ihrer Beurteilung und der Entwicklung von Lösungsangeboten eine maßgebliche Rolle zu spielen. Schulische Sozialarbeit versteht sich zudem als Bindeglied zwischen Schule und den unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen von Jugendhilfe. Schulische Sozialarbeit ist ausdrücklich ein freiwilliges Angebot, was von Schüler*innen, aber auch von Lehrer*innen und Eltern genutzt werden kann.

 

2. Rechtliche Grundlagen

Der RdErl.de. MK v. 1.8.2017 – 25.6. – 51 123710 – Voris 22410 –

regelt den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung im Landesdienst und gilt für alle öffentlichen allgemein-bildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen.

3. Grundsätze

Die schulische Sozialarbeit ist ein eigenständiges Aufgabenfeld mit eigener fachlicher Kompetenz. Sie findet in der Regel außerhalb von Unterricht statt.

4. Ziele schulischer Sozialarbeit sind…

  • …die Befähigung zur eigenständigen und selbstbestimmten Lebensgestaltung von Mädchen und Jungen
  • …die Förderung und Stärkung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Schüler*innen
  • …soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen abzubauen, zu vermeiden und auszugleichen
  • …Unterstützung der Schule in ihrem Bestreben, sich gegenüber dem Lebensumfeld (Kommune, Vereine, Institutionen) zu öffnen und schulische Sozialarbeit als Schnittstelle zur langfristigen Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe zu festigen
  • Bildungsgerechtigkeit und Chancenstellen sicherzustellen

5. Zielgruppen

Schulische Sozialarbeit richtet sich an alle Schüler*innen der Sekundarstufen I und II, deren Erziehungsberechtigte und Familien, die Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter*innen und die Schulleitung.

6. Angebote/ Handlungsfelder von schulischer Sozialarbeit

Die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung legt den Schwerpunkt auf Angebote und Maßnahmen, die sich an alle Schüler*innen richten, einen präventiven Ansatz verfolgen und Aufgaben im schulischen Kontext verfolgen.

Bei den Angeboten und Maßnahmen berücksichtigt schulische Sozialarbeit

  • Das Kindes- und Jugendwohl
  • Ein inklusives Schulverständnis
  • Lebensweltorientierung
  • Systemorientierung
  • Beziehungsarbeit
  • Kompetenzorientierung
  • Interkulturalität
  • Genderorientierung
  • Ressourcenorientierung

6.1.Arbeitsschwerpunkte der schulischen Sozialarbeit

6.1.1.Beratung

Schulische Sozialarbeit bietet Schüler*innen in individuellen Problemlagen kurzfristige Unterstützung und langfristige Beratung als freiwillige Hilfe an. Die Beratungstätigkeit unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Schweigepflicht.

Problemlagen können sein:

  • Entwicklungsbedingte Schwierigkeiten
  • Konflikte unter Mitschüler*innen
  • Probleme im Elternhaus
  • Fragen zur Suchtproblematik
  • Gewalt /sexuelle Gewalt

Neben der Arbeit mit den Schüler*innen berät schulische Sozialarbeit Lehrer*innen, Schulleitung und Eltern auf den unterschiedlichsten Ebenen. Daraus ergeben sich folgende Schwerpunkte:

  • Beratung in Erziehungs- und Unterrichtsfragen, insbesondere Schulklassen – und jahrgangsbezogene Beratung (Auswertung zur Veränderung konfliktauslösender oder problematischer Verhalten bzw. Förderung konstruktiven Verhaltens bei Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern).
  • Beratungsgespräche mit Eltern und Lehrer*innen bei Schulschwierigkeiten, Erziehungs- und Lebensproblemen, beratungsorientierte Teilnahme am Unterricht
  • Beratung von Schulleitung und Lehrer*innen bei strukturellen und organisatorischen Maßnahmen
  • Mitarbeit an der Organisation und Durchführung unterrichtlicher Projekten, sowie jahrgangsbezogener bzw. jahrgangsübergreifender Projekte.
  • Entwickeln und Durchführen eigener Projekte von schulischer Sozialarbeit in Zusammenarbeit mit den Lehrer*innen.

6.1.2 Soziale Gruppenarbeit / Projekte / Gendersensible Arbeit

Im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit arbeitet schulische Sozialarbeit mit Schüler*innen, um ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, im gemeinsamen Miteinander Fähigkeiten zu entwickeln, mit sich oder mit anderen angemessener umzugehen und damit in der Regel ihr schulisches Lernen besser gestalten zu können. Zudem kann soziale Gruppenarbeit dazu dienen, soziale Benachteiligung abzubauen. Diese soziale Gruppenarbeit findet in folgenden Settings statt:

  • Sozialtraining -> 5. Jahrgang
  • „klasse Klasse“  -> 7. Jahrgang
  • Coaching Klassenratsstunde
  • Module zu Mobbing/Cybermobbing

Dazu entwickelt schulische Sozialarbeit Projekte, die jahrgangsübergreifend oder jahrgangsbezogen Lebenswelten von Schüler*innen berühren (Busprojekt, Gemeinwesenprojekte, Gesundheitswochen, Schachtstraßenfest , Jungen-Mädchenworkshops, Mädchenaktionstage, Jungentrophy, Zukunftswerkstatt Lebensplanung etc.)

6.1.3. Ganztag

Schulische Sozialarbeit hat seit dem Wegfall der Fachbereichsleiterstelle Ganztag/Sport Aufgaben der Fachbereichsleitung übernommen und arbeitet  kontinuierlich an einer Fortschreibung eines interessen-und bedürfnisorientierten Freizeitkonzeptes für den Ganztagsbetrieb der IGS Schaumburg.

Im Bereich der Betreuung des offenen Freizeitangebotes im Spielkeller während der Spiel- und Mittagspausen sieht sie den Schwerpunkt in der Kontaktaufnahme und ständigen Beziehungsarbeit mit den Schüler*innen. Die Unterstützung in der Selbstorganisation von Pausenangeboten (Disco, Spielausleihe) durch Schüler*innen  soll die Selbständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein dieser stärken. Durch spezielle Angebote in der Clubangebotsleiste und im AG-Bereich versucht schulische Sozialarbeit Anregung für ein sinnvolles Freizeitverhalten anzubieten.

6.1.4. Organisation und Systementwicklung

Schulische Sozialarbeit versteht sich als selbstständiger Bereich im System Schule mit dem Auftrag und der Verantwortung, Schule auch aus sozialarbeiterischen / sozial-pädagogischen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln und zu gestalten. Folgende Schwerpunkte haben sich herauskristallisiert:

  • Entwicklung von Partizipationsstrukturen für Schüler*innen
  • Weiterentwicklung zu einer gesunden Schule
  • Unterstützung und Förderung von Zivilcourage und demokratischen Strukturen
  • Mitarbeit an einer inklusiven Schule
  • Weiterentwicklung einer Wertschätzungs- und Achtsamkeitskultur

6.1.5. Schulische Sozialarbeit in Kooperation mit Jugendhilfe und Gemeinwesen als Netzwerkarbeit

Im Rahmen ihrer Tätigkeit in Schule ist es schulische Sozialarbeit besonders wichtig im Kontext einer offenen Schule das Schulumfeld in ihre Arbeit mit einzubeziehen. Dazu gehört:

  • Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Institutionen wie Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen, Jugendpsychiatrische Dienste, Drogenberatungsstellen, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, schulpsychologischer Dienst, Frauenzentrum, Kinderschutzbund, Jugendzentren, Präventionsrat
  • Planung und Durchführung gemeinsamer Projekte in Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe oder anderen Institutionen zu Themen wie
  • Alkoholmissbrauch
  • Drogenmissbrauch
  • Sexualität
  • Jugendkriminalität/Gewalt

7. Qualitätssicherung

Schulische Sozialarbeit bringt sich in denen im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegten Gremien beratend ein. Darüber vernetzt sich schulische Sozialarbeit in den kommunalen Strukturen.

Konkret bedeutet das für die schulische Sozialarbeit:

  • Teilnahme an allen für sie in Frage kommenden Gremien, Konferenzen und Dienstbesprechungen in der Schule
  • Mitarbeit in Gemeinwesen orientierten und themenzentrierten Arbeitskreisen wie z. B. Präventionsrat Stadthagen wir+, Mädchen-und Jungenarbeitskreis des Landkreises Schaumburg
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen, Supervision, Dienstbesprechungen Landesschulbehörde
  • Mitarbeit in der Qualitätsgruppe für schulische Sozialarbeit der Region Schaumburg

Schulische Sozialarbeit übernimmt Verantwortung und benötigt Ressourcen in der Ausbildung von Schulsozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr und bietet die Möglichkeit von Praktika für Studierende an den Hochschulen für Soziale Arbeit und Schüler*innen der Berufsfachschulen.

Schachtstraßenfest 2019