Schulordnung

 

 

Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus
Die Grundlage unserer Arbeit ist eine gute Arbeitsatmosphäre – nur dann können die hohen fachlichen Ziele erreicht werden. Um den Schülerinnen und Schülern ein möglichst vielfältiges Schulleben in dieser Ganztagsschule ermöglichen zu können, benötigen wir die tatkräftige Unterstützung aller Schüler und Eltern. Dies erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.
Grundsätzlich gelten folgende Regeln, denen die Schülerinnen und Schüler durch ihre Unterschrift zustimmen:

  • Höflichkeit, Respekt und Hilfsbereitschaft gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern und Erwachsenen,
  • einen verantwortungsvollen Umgang mit eigenen und fremden Materialien und
  • die Übernahme von Aufgaben für die Klassen- und Schulgemeinschaft.

Eltern bestätigen durch ihre Unterschrift ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Regeln und erklären sich zur Mitarbeit an den Bausteinen der Feedbackkultur an unserer Schule bereit.

 

Schulordnung der IGS Schaumburg
Unsere Schule ist ein Ort sozialen Lernens, an dem alle Mitglieder der Schulgemeinschaft respektvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen. Die Schulordnung regelt das gemeinsame Leben und Lernen in der Schule. Sie gilt für alle, die in diesem Haus lernen und arbeiten.

Grundregeln

  1. Wir dulden an dieser Schule keine Formen von körperlicher oder seelischer Gewalt.
  2. Das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern, Drogen und alkoholischen Getränken ist verboten.
  3. Einrichtung und Ausstattung der Schule müssen schonend behandelt werden.
    Alle sind für die Sauberkeit der Schule verantwortlich und achten darauf. Schmierereien auf Tischen, Stühlen und Wänden müssen unbedingt unterbleiben. Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern sortiert zu entsorgen.
  4. Werden Schäden angerichtet oder festgestellt, müssen diese unverzüglich der zuständigen Aufsicht oder einem Lehrer gemeldet werden.
  5. Niemand darf ohne Erlaubnis an das Eigentum anderer.
  6. Die Computernutzung wird in der Nutzungsordnung für die schulischen Computereinrichtungen in der IGS Schaumburg geregelt.
  7. Schüler dürfen ihre Mobiltelefone im Schulgebäude der Sekundarstufe I nicht benutzen. 
  8. Von Besuchen muss das Sekretariat in Kenntnis gesetzt werden.
  9. Das Tragen von Gesichtsverhüllung oder Hasskleidung ist auf dem Schulgelände untersagt. Dies gilt auch für alle Besucher und Begleitpersonen.
  10. Für Wertgegenstände, die zur Erfüllung der Schulpflicht nicht notwendig sind, übernimmt die Schule keine Haftung. Bei Beschädigung oder Untergang solch eines Wertgegenstandes ersetzt die Versicherung ggf. den Zeitwert.

Regeln für den Unterricht

  1. Schüler und Lehrer haben ein Recht auf ungestörtes Arbeiten. Dazu ist es notwendig, dass alle pünktlich zum Unterricht erscheinen und ihre Arbeitsmaterialien vollständig bereithalten.
  2. Während des Unterrichts unterbleiben das Essen und das Kauen von Kaugummi.
  3. Bei wiederholten Störungen des Unterrichts erhält der Schüler eine Auszeit und wird mit einer Aufgabe in die Lernwerkstatt geschickt und arbeitet dort bis zum Ende der Stunde unter Aufsicht weiter.
  4. Elektronische Geräte, die nicht für den Unterricht benötigt werden, dürfen nicht benutzt werden.
  5. Wir setzen bei Unterrichtsgängen verantwortungsvolles Verhalten voraus. Freiräume dürfen nicht für private Zwecke ausgenutzt werden.

Verhalten auf dem Schulweg und in den Pausen

  1. Besonders auf dem Schulweg übernehmen die älteren Schüler Verantwortung für die jüngeren.
  2. Falls es in den Jahrgängen keine abweichenden Regelungen gibt, ist es den Schülern bei angemessenem Verhalten erlaubt, in den Klassenräumen zu bleiben.
  3. Toben, Rennen und Ballspielen sind auf dem Schulhof erlaubt, nicht jedoch im Gebäude. Falls eine Lehrkraft feststellt, dass diese Regel nicht eingehalten wird, kann sie die Schüler nach draußen schicken und den Klassenraum abschließen.
  4. Schüler dürfen das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen.

Unsere Schulordnung ist das Ergebnis einer Diskussion, an der alle Gruppen der Schulgemeinde beteiligt waren. Wer ihr zuwiderhandelt, handelt gegen gemeinsam beschlossene Regeln und Ziele. Ein solches Verhalten zieht Konsequenzen nach sich.

Vereinbarungen bei Regelverstößen – Konfliktbearbeitung

  • Bei Konflikten ist eine Klärung direkt zwischen den Beteiligten anzustreben. Alle sind zur Mitwirkung bei Prävention, Schlichtung und Aufklärung verpflichtet. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, Sozialarbeiter, Beratungslehrer, die Konfliktlotsen sowie die Mediatorinnen stehen als Hilfe zur Verfügung und sollen rechtzeitig einbezogen werden.
  • Können Konflikte auf diesem Wege nicht bereinigt werden oder handelt es sich um schwerer wiegende oder wiederholte Verstöße, werden unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.