Fördern und Fordern

Die Lernwerkstatt

1. Ziel

Ein Studienbesuch an unserer finnischen Schule im Rahmen des INIS-Projektes hat zu der Idee geführt, die Förderung leistungsschwacher und leistungsstarker Schülerinnen und Schüler  und eine sinnvolle pädagogische Umgehensweise mit Unterrichtsstörungen zu verknüpfen. So wurde zunächst der finnische Begriff der „Lernklink“ übernommen, um folgende Ziele zu verfolgen:

  • die individuelle fachbezogene Förderung
  • die Förderung der besonders begabten Schülerinnen und Schüler
  • die individuelle Förderung des Sozialverhaltens

Da der Begriff „Lernklinik“ eher mit Krankheit verbunden wird, es sich hier aber um die Stärken und Schwächen unserer Schülerinnen und Schüler dreht, nutzen wir seit einiger Zeit den Namen Lernwerkstatt für diesen Ort übernehmen.

2. Individuelle fachbezogene Förderung

Fachbezogen gefördert werden in der Lernwerkstatt schwerpunktmäßig

  • Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrganges beim Lesetraining (Verbesserung des Leseverständnisses)
  • Schülerinnen und Schüler des 6. Jahrganges und vereinzelt der Jahrgänge 7-8 in den Fächern Deutsch und Mathematik.

Förderung findet in Kleingruppen von 4-6 Schülerinnen und Schülern statt und hat einen Umfang von 2 Unterrichtsstunden. Im Stundenplan sind die Förderstunden in die 1. – 6. Stunde eingebettet. Welche Schülerinnen und Schüler einer Förderung bedürfen, wird für das Lesetraining im Rahmen eines Testes für alle Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrganges herausgefiltert. In den anderen Jahrgängen werden die Schülerinnen und Schüler von den Klassenlehrerteams und den Fachlehrkräften benannt. Die Fördermaßnahmen werden mit den Eltern abgesprochen.

 

 

3. Förderung der hoch und besonders begabten Schülerinnen und Schüler

Die Förder- bzw. Forderstunden, jeweils 2 Unterrichtsstunden, werden in der sogenannten „Pfiffikus-AG“ geleistet. Zurzeit gibt es eine AG für die Jahrgänge 5 – 8 mit ca. 15 Schülerinnen und Schülern. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler, die ein bzw. zwei Schuljahre übersprungen haben, über ein Gutachten zur Hochbegabung verfügen oder von Fachlehrkräften in vielen Bereichen als besonders begabt und im Regelunterricht als häufig unterfordert eingeschätzt werden. Neben den wöchentlichen Sprechstunden in der Lernwerkstatt werden  zweimal im Schuljahr Elternabende angeboten.

Beispiele einiger Inhalte:

  • Kristalle züchten
  • Eine Transportstraße aus Legotechnik erstellen
  • Wasseranalytik der Schulaquarien durchführen
  • Aluminiumplatten gestalten und ätzen
  • Schach lernen (am Computer und im direkten Spiel)
  • Effektiv üben – Methodentraining
  • Medienverhalten untersuchen
  • Englische Comics lesen und spielen
  • Eine Firma gründen

 

4. Individuelle Förderung des Sozialverhaltens

Das Modell orientiert sich im Wesentlichen am Aufsatz von Balke/Hogenkamp „Drei Regeln reichen aus“ und basiert auf der Maxime des gegenseitigen Respekts und leitet daraus für den Unterricht drei Regeln / Rechte ab:

  • Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen und zu arbeiten.
  • Jede/r muss die Rechte des anderen respektieren.

Unsere konkrete Umsetzung:

Wenn ein Schüler im Unterricht stört, wird er einmal und bei der zweiten Störung ein zweites Mal ermahnt. Beim 3. Stören bekommt er eine Auszeit und wird mit einem roten Laufzettel (siehe Anlage) in die Lernwerkstatt geschickt. Dort arbeitet er bis zum Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde an dem Arbeitsauftrag. Wird er während einer Doppelstunde geschickt, gilt der Arbeitsauftrag für die ganze Doppelstunde. Danach findet ein Gespräch über den Anlass mit der in der Lernwerkstatt Aufsicht führenden Lehrkraft / dem Schulsozialarbeiter statt. Dies wird in eine Schülerliste (siehe Anlage) eingetragen. Nach dem 3. Eintrag in diese Schülerliste findet ein Gespräch zwischen Klassenlehrerteam und Eltern, moderiert vom Schulsozialarbeiter, statt. Nach dem 6. Eintrag wird eine pädagogische Klassenkonferenz (siehe Anlage) einberufen. Alle Eintragungen werden zum Schuljahresende gelöscht.

Betreut wird die Lernwerkstatt von…

  • … den Kolleginnen und Kollegen, die gerade fachbezogen fördern und fordern
  • … den Kolleginnen und Kollegen, die gerade in der Sprachunterricht DAZ erteilen
  • … dem Schulsozialarbeiter.

Aufgrund fehlender Ressourcen ist die Lernwerkstatt am Nachmittag nicht besetzt. Deshalb gilt folgende Regelung: Störende Schülerinnen und Schüler erhalten wie sonst auch zwei Verwarnungen. Bei der dritten Störung wird der rote Laufzettel ausgefüllt und bei Thomas Pawlik ins Fach gelegt. Die Schülerinnen und Schüler bekommen, wie sonst auch, eine Auszeit und gehen mit dem Arbeitsauftrag in eine Parallelklasse, in die Bücherei oder in die Verwaltung.

Bei massiven Störungen ist es in jedem Fall möglich, die Schulsozialarbeit einzuschalten!

 

5. Schulisches Unterstützungssystem

Nicht immer reicht die Auszeit in der Lernwerkstatt aus, Disziplinschwierigkeiten zu lösen. Um ein dichteres Unterstützungssystem aufzubauen, treffen sich regelmäßig…

  • …der Sozialarbeiter in schulischer Verantwortung
  • …die Didaktische Leiterin
  • …die Beratungslehrerin
  • …die Schulseelsorgerin

zu einer pädagogischen Dienstbesprechung.

Hier werden vor allem die individuellen Hintergründe für häufiges Stören ausgeleuchtet und weitere Unterstützungsmaßnahmen überlegt und eingeleitet.

 

 

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